Seit dem 30. August 2019 gelten in Hessen ergänzende Maßnahmen zur Düngeverordnung (laut § 13) in bestimmten festgelegten Gebieten („Rote Gebiete“). Im WRRL-Beratungsgebiet im Hessischen Ried liegen annähernd alle Gemarkungen im Gebiet mit zusätzlichen Maßnahmen.

Für die ausgewiesenen gefährdeten Gebiete wurden in Hessen folgende drei Anforderungen / Regelungen festgelegt:

  1. Vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärresten müssen deren Stickstoffgehalt (Gesamtstickstoff und verfügbarer Stickstoff oder Ammoniumstickstoff) und deren Phosphatgehalt bekannt sein. Hierfür wird eine Analyse durch ein anerkanntes Labor benötigt.
  2. Der Kontrollwert in den zu erstellenden Nährstoffvergleichen wird abgesenkt. In den Jahren 2018, 2019, 2020 und später begonnenen Düngejahren darf der Kontrollwert (N-Saldo) 40 kg Stickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreiten.
  3. Es müssen größere Abstände (5 m) zu Oberflächengewässern eingehalten werden.

Nähere Erläuterungen können Sie unserem Beratungsrundbrief entnehmen:

Pdf-Beratungsrundbrief § 13 Gebiete (siehe unten)

 

Eine Liste mit allen Gemarkungen in denen die ergänzenden Maßnahmen gelten finden Sie hier:

Pdf Liste der Gemarkungen (siehe unten)

 

Eine Übersichtskarte von Hessen mit den Gemarkungen in denen die ergänzenden Maßnahmen gelten finden Sie hier: Pdf Karte Gemarkungen (siehe unten)

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.